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Themenverzeichnis
1. Drohnenverordnung 2018 - Wesentliche Regeln in Deutschland
1.1 Seit wann müssen Luftfahrzeuge versichert werden?1.2 Sind alle Drohnen in Deutschland versicherungspflichtig?
1.3 Ab welchem Alter darf ich eine Drohne fliegen?
1.4 Mit welchem Strafmaß muss ich bei Nichtbeachten der Regeln rechnen?
1.5 "Flugmodell" / "Unbemanntes Luftfahrtsystem“! Was sind die Unterschiede?
1.6 Wann und wo herrscht Drohnen-Flugverbot?
1.7 Wann ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich?
1.8 Wie hoch und weit dürfen Drohnen fliegen?
1.9 Wann ist ein Kenntnisnachweis erforderlich?
1.10 Wo erhalte ich den Kenntnisnachweis für Drohnen?
1.11 Sind Lehrgänge zum Kenntnisnachweis Pflicht?
1.12 Darf ich mit meiner Drohne über das Nachbargrundstück fliegen?
1.13 Darf mein Nachbar mir die Drohne aus der Luft fischen?
1.14 Welche Regeln gelten für Gebäude?
1.15 Wen darf ich mit meiner Drohne fotografieren und filmen?
1.16 Welche Drohnenfotos dürfen veröffentlicht werden?
1.17 Darf ich meine Drohne alkoholisiert fliegen?
1.18 Darf ich mit meiner Drohne Personen aufnehmen?
1.19 Benötige ich einen Drohnen-Führerschein?
1.20 Wie viel Kilogramm darf meine Drohne transportieren?
1.21 Darf ich meine Drohne nachts fliegen?
1.22 Was tun, wenn es zum Unfall kommt?
1.23 Was versteht man unter BOS-Flügen?
1.24 Benötige ich für BOS-Flüge eine spezielle Versicherung?
2. Die Drohnen Versicherung - Wissenswertes
2.1 Welche Arten der Drohnen Versicherung gibt es?2.2 Welcher Tarif macht für mich am meisten Sinn? Wie finde ich das heraus?
2.3 Was sind die Unterschiede zwischen einer Privat- und einer Luftfahrt-Haftpflicht?
2.4 Wie erkenne ich, ob es sich bei einem Tarif um eine echte Luftfahrt-Haftpflicht?
2.5 Was leistet die Drohnen Versicherung und was leistet sie nicht?
2.6 Welche Möglichkeiten gibt es die Drohne zu versichern - Vorteile/Nachteile?
2.7 Wann ist die Nutzung der Drohne privater Art und wann gewerblicher?
2.8 Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
2.9 Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag der Drohnen Versicherung?
2.10 Ist in den Tarifen der Drohnenhaftpflicht die Rechtsschutz enthalten?
2.11 Was sind Vermögensschäden? Was musst Du als Drohnen Pilot darüber wissen?
2.12 Besteht noch Versicherungsschutz wenn weitere Personen die Drohne steuern?
2.13 Ab welchem Zeitpunkt ist meine Drohnen Versicherung gültig?
2.14 Ich habe zwei Kopter, wie versichere ich diese am besten?
2.15 Was passiert mit meiner Drohnen-Versicherung wenn ich meine Drohne verkaufe bzw. diese „untergeht“?
2.16 Vermietung von Drohnen - Ich bin auf der Suche nach einer Drohnen Versicherung, die mir eine Weitervermietung meiner Drohnen (Flugpark) erlaubt und versichert!
2.17 Kann ich Sprühflüge versichern?
2.18 Ich besitze einen Media-Zeppelin, kann ich Versicherungsschutz über eine Drohnen-Versicherung herstellen?
3. Technik
3.1 Wo finde ich die Seriennummer meiner Drohne?3.2 Was ist eigentlich ein Gimbal?
3.3 Was hat es mit dem Wert 750.000 XDR auf sich?
3.4 Was bewirkt der Notausschalter meiner Drohne?
3.5 was ist eine First Person View (FPV)? Ist diese Option in der Drohnen Versicherung versichert?
3.6 Wie verhalte ich mich, wenn mein Multicopter nicht mehr auf Befehle reagiert /FlyAway)?
4. Mit der Drohne ins Ausland
4.1 Was gilt es zu beachten, wenn ich mit meiner Drohne auf Flugreise gehe?4.2 Warum werden USA und Kanada nicht versichert?
4.3 Was muss man für Drohnenflüge in den USA beachten?
1. Drohnenverordnung 2018 - Wesentliche Regeln in Deutschland
1.1 Seit wann müssen Luftfahrzeuge versichert werden?
Ganz gleich ob privat oder gewerblich genutzt, müssen schon vor Einführung der Drohnen-Verordnung Anfang 2017 durch das Bundes-Verkehrsministerium alle Drohnenbesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihr Flugmodell nachweisen. Seit August 2005 sind hier auf Gesetzesseite keinerlei Ausnahmen mehr vorgesehen.1.2 Sind alle Drohnen in Deutschland versicherungspflichtig?
Der Abschluss einer Drohnen Versicherung ist in Deutschland absolut Pflicht. Im Prinzip ist die Drohne wie ein Kfz zu behandeln, ohne Haftpflichtversicherung darf es nicht auf die Straße. Bei Drohnen handelt es sich um Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme, die als Luftfahrzeuge gelten und versicherungspflichtig sind. Die Nutzung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) definiert und geregelt.Ganz egal ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, haftet der Halter mit seinem jetzigen und künftigen Vermögen für die beim Flug oder durch einen Absturz entstandenen Schäden voll. Diese könnten Personenschäden, wie die Körperverletzung oder Sachschaden wie die Beschädigung eines Fahrzeuges oder eine Stromleitung. Mit einer Drohnen Versicherung bist Du vor Schadensersatzansprüchen Dritter absolut geschützt.
Achtung: Bei schweren Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung wird nicht geleistet!
Die Verletzung des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte, Veröffentlichungsrechte und Urheberrechte durch Drohnenaufnahmen sind eine grobe Fahrlässigkeit, die zu erheblichen Vermögensschäden führen könnte. Diese Art von Schäden werden durch eine Drohnen Versicherung nicht gedeckt. Um so wichtiger ist, bevor Du eine Drohne startest, dich über die Rechtslage in Deutschland und deine Pflichten gründlich zu informieren.
1.3 Ab welchem Alter darf ich eine Drohne fliegen?
Das Alter, ab wann ein Multicopter gesteuert werden darf ist in Abhängigkeit von dem Gewicht der Drohne geregelt. Für Drohnen bis zu einer Startmasse in Höhe von maximal 2 kg gibt es hier keine Beschränkungen. Ab einem Gewicht von 2 kg gilt zum Einen der gesetzlich vorgeschriebene Kenntnisnachweis und zum Anderen ein Mindestalter von 16 Jahren.1.4 Mit welchem Strafmaß muss ich bei Nichtbeachten der Regeln rechnen?
Nach aktueller Gesetzeslage ist mit bis zu 10 Jahren Haft zu rechnen, wenn ihr eure Drohne über nicht erlaubte Objekte, Gebäude (z.B. Industrieanlagen), Gebiete (z.B. Naturschutzgebiete) oder über Menschenansammlungen fliegt. Um jeden Flughafen gilt eine Flugverbotszone im Umkreis von 1,5 Kilometern. Jüngst zeigt ein Vorfall am Olympiapark in München, welche Folgen eine Missachtung der Regeln haben kann; ein 36-jähriger Mann ließ seine Drohne dort unachtsam gegen das Drehrestaurant fliegen, diese zerschellte und stürzte unweit einer Familie zu Boden – das ist unverantwortlich.1.5 "Flugmodell" / "Unbemanntes Luftfahrtsystem“! Was sind die Unterschiede?
Im Prinzip ist das ganz einfach zu unterscheiden. Wenn die Drohne über die reine Sport- und Freizeitgestaltung hinaus eingesetzt wird, spricht man von "unbemannten Luftfahrtsystem" sonst gilt die Drohne als "Flugmodell". Mit einfachen Worten,- Private Nutzung: Flugmodell
- Gewerbliche Nutzung: Unbemanntes Luftfahrtsystem
1.6 Wann und wo herrscht Drohnen-Flugverbot?

Verboten ist,
- Fliegen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Versicherung.
- Fliegen ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne.
- Fliegen über Menschenansammlungen
- Fliegen über militärischen Objekten
- Fliegen über Krankenhäusern und Katastrophengebieten
- Fliegen über Industriekraftwerken und Tankstellen
- Fliegen über Justizvollzuganstalten
- Fliegen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
- Fliegen Nachts ohne Beleuchtung
- Zu Flughäfen und Fluglandeplätzen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden ansonsten ist eine Freigabe der örtlichen Flugplatzkontrolle notwendig. Außerdem muss zu öffentlichen Wegen und Hochspannungsleitungen ein Sicherheitsabstand gehalten werden.
1.7 Wann ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich?
Gemäß neuer Verordnung 2017 bedarf das Fliegen bei Nacht und das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht über 5 kg einer Erlaubnis durch die zuständigen Landesluftfahrtbehörde; bereits bestehende Aufstiegs-Erlaubnisse behalten ihre Gültigkeit. Auf dieser Seite möchten wir euch zu den Möglichkeiten in den genannten Fällen Hilfestellung geben.Grundsätzlich lässt sich eine Erlaubnis als Einzelaufstiegserlaubnis projektbezogen beantragen oder alternativ als allgemeine Aufstiegserlaubnis für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Beachtet, dass jede Aufstiegserlaubnis den individuellen Länderverordnungen unterliegt und nicht per se deutschlandweit Geltung hat. Jedoch habt ihr die Möglichkeit nach erfolgter Erlaubnis eine Anerkennung auch in anderen Bundesländern zu beantragen - dies ist kostengünstig.
Wichtig zur Drohnen Versicherung: Um eine Aufstiegserlaubnis zu erhalten, ist bei allen Bundesländern eine Drohnen Versicherung (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) Mindestvoraussetzung.
1.8 Wie hoch und weit dürfen Drohnen fliegen?
Grundsätzlich gilt, dass unabhängig von der Art der Nutzung alle Geräte (Flugmodelle und UAVs) bis 5 kg nur noch in Sichtweite und nur in Flughöhen bis maximal 100 Metern fliegen dürfen – auf Modellflugplätzen darf höher geflogen werden.Für Geräte mit einem Gewicht über 5 kg kann dieses Verbot durch gesonderte Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden aufgehoben werden. Für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem Gewicht über 25 kg können nach Prüfung der Erlaubnisbehörde weitere Freiheiten gelten.
Bei dem Einsatz von Videobrillen gelten gesonderte Regeln; das Gerät darf nicht schwerer als 250 g sein, die Flughöhe darf lediglich 30 Meter betragen. Diese Begrenzung wird aufgehoben, wenn ein Dritter ohne Videobrille das Gerät permanent in Sichtweite hat und den Steuerer jederzeit auf Gefahren aufmerksam machen kann.
1.9 Wann ist ein Kenntnisnachweis erforderlich?
Für alle Geräte ab 2 kg Fluggewicht ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann durch den Nachweis einer gültigen Pilotenlizenz, durch Ablegen einer Prüfung bei einer durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle (auch online möglich). Es soll ein Mindestalter von 16 Jahren gelten. Für den Betrieb von Flugmodellen kann die Kenntnis darüber hinaus durch die Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein erbracht werden. Hier gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.Für den Kenntnisnachweis den gemäß neuer Drohnenverordnung Betreiber von mehr als zwei Kilogramm schweren Drohnen führen müssen, gilt eine Schonfrist bis zum 01.Oktober 2017. Diese Schonfrist gilt auch für die Kennzeichnungspflicht der Geräte ab einem Gewicht von 250 Gramm.